7. 2. 2012

Das neue Gesetz und seine Folgen für die Praxis

Unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Sachkundigen können Hilfskräfte für  einfache Hilfstätigkeiten eingesetzt werden.
Unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Sachkundigen können Hilfskräfte für einfache Hilfstätigkeiten eingesetzt werden.
Trotz zonaler Zulassung müssen Pflanzenschutzmittel vor der  Anwendung in Deutschland  zugelassen sein.
Die Gerätekontrolle ist für alle Pflanzenschutzgeräte verpflichtend.

Pflanzenschutz
Das neue Pflanzenschutzgesetz wurde im November 2011 vom Bundestag beschlossen und passierte am 16. Dezember auch den Bundesrat. Das Inkrafttreten wird für die nächsten Wochen erwartet. Im Kern geht es bei dem neuen Gesetz um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.

In den letzten Jahren wurden verschiedene Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene verändert, die Einfluss auf die Möglichkeiten und Grenzen des praktizierten Pflanzenschutzes in Baumschulen haben.Während die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 („Zulassungsverordnung“) bereits seit 14. Juni 2011 direkt für alle Mitgliedsstaaten gültig sind, müssen die Regelungen der Richtlinie 2009/128/EG („EU-Rahmenrichtlinie“) sowie der Richtlinie 2009/127/EG („Maschinenrichtlinie“) in nationales Recht umgesetzt werden. Um ein sinnvolles Gesamtpaket zu schnüren, war es notwendig, das deutsche Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) anzupassen. Ende 2011 ist das neue Pflanzenschutzgesetz auf dem politischen Weg weit gediehen und so weit bekannt, dass die Veränderungen vorgestellt und die Auswirkungen besprochen werden können.

Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
Ein Ziel der EU-Zulassungsverordnung ist, über die Harmonisierung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel die Unterschiede zu reduzieren, die zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der verfügbaren Pflanzenschutzmittel bestehen. Dieses Ziel findet sicherlich die Zustimmung der Baumschulpraxis, da damit Wettbewerbsverzerrungen verringert werden. In diesem Sinne wurde die sogenannte „Zonale Zulassung“ eingeführt. Dazu wurden drei Zulassungszonen geschaffen – Süd (unter anderem Italien, Frankreich, Spanien), Mitte (u.a. Deutschland, die Benelux-Staaten, Großbritannien, Österreich und Polen) sowie Nord (Dänemark, Schweden, Finnland, Baltikum).

mehr zum neuen Pflanzenschutzgesetz und dessen Regelungen in Ausgabe 01/ 2012 Deutsche Baumschule.

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