15. 2. 2012

Resolution zur AGOZ

Mit einer Resolution , die er im Januar in Goslar verabschiedete, will der Bund deutscher Baumschulen eine seit Jahren geltende Mahnung untermauern. Es geht darum, die Umsetzung der Anbaumaterialverordnung (AGOZ) so zu gestalten, dass die phytosanitären Standards zukünftig vollumfänglich denen der ehemaligen Virusverordnung (VVO) entsprechen.

„Mit dieser Resolution untermauern wir unsere wiederholte Forderung nach Regelungen, die eine Gehölzkultur im Obstsektor mit ausschließlich durch staatliche Einrichtungen geprüftem Ausgangsmaterial (Unterlagen und Veredelungsmaterial) sicher stellen“, so John-Hermann Cordes, Vorsitzender des BdB-Fachgremiums „Obstgehölze“. Dies ist eine generelle Aussage. Das heißt, der BdB unterscheidet nicht, ob Standardmaterial (bei Obst CAC-Material (Conformitas Agraria Communitatis)) oder zertifiziertes Material (anerkanntes Material bei Kern- und Steinobst) produziert und auf den Markt gebracht wird.

„Nur wenn Bund- und Länder unsere Forderung bei der Neuordnung der Anbaumaterialverordnung berücksichtigen, gelingt ein wesentlicher Beitrag, im Produktionsbereich Obstgehölze die Pflanzengesundheit in Kultur und Verwendung langfristig zu erhalten“, resümiert John-Hermann Cordes anlässlich der diesjährigen BdB-Wintertagung in Goslar. Er berichtete in Goslar über die aktuelle Lage der Reisermuttergärten (siehe dazu Bericht in der Ausgabe März 2012 Deutsche Baumschule).





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