Im Jahr 2012 steht die Neuordnung der Anbaumaterialverordnung (AGOZ) – gemäß der Richtlinie 2008/90/EG – in den Bundesländern zur Umsetzung an. Ziel der seitens der EU vorgegebenen Regelung ist es, die Pflanzenqualität – insbesondere im Obstgehölzbereich – auf einem hohen Niveau zu halten und eine diesbezügliche Sicherheit für die Marktteilnehmer zu schaffen.
Dies gilt zum einen für die Sortenechtheit der Gehölze, zum anderen insbesondere auch für die Pflanzengesundheit des für unterschiedliche Märkte kultivierten Anbaumaterials.
Um ein hohes Qualitätsniveau in den betroffenen Produktbereichen halten zu können, ist es aus Sicht des Berufsstandes notwendig, die Umsetzung der Anbaumaterialverordnung so zu gestalten, dass zukünftig phytosanitäre Standards erreicht werden, die im vollen Umfang denen der ehemaligen Virusverordnung (VVO) entsprechen.
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. bleibt mit dieser Resolution bei seiner seit Jahren gegenüber den zuständigen staatlichen Institutionen geäußerten Forderung, Regelungen einzuführen, die eine Gehölzkultur im Obstsektor mit ausschließlich durch staatliche Einrichtungen geprüftem Ausgangsmaterial (Unterlagen und Veredelungsmaterial) fordern und ermöglichen. Dies unabhängig davon, ob das kultivierte Anbaumaterial in der weiteren Kulturfolge als CAC- oder zertifiziertes Material klassifiziert und auf den Markt gebracht wird.
Die staatlichen Institutionen von Bund und Ländern sind aufgefordert, im Rahmen der Neuordnung der Anbaumaterialverordnung auf nationaler Ebene entsprechend tätig zu werden, um so langfristig und nachhaltig im Produktbereich „Obstgehölze“ zur Erhaltung der Pflanzengesundheit in Kultur und Verwendung beizutragen.
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